Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Cyberfish AG offeriert ihren Kunden, nachfolgend «Kunden» genannt, ein breites Angebot an Produkten und Dienstleistungen. 
1.2 Die vorliegenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen», nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von Cyberfish AG zu ihren Kunden. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil und gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Cyberfish AG und Kunden, insbesondere für die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. 
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von Cyberfish AG ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind und mit den AGB von Cyberfish AG nicht im Widerspruch stehen. 
1.4 Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird. 

2. Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte 
2.1 Bestellungen können telefonisch, elektronisch (E-Mail) oder schriftlich (per Brief) erfolgen. 
2.2 Umfang und Ausführung der Lieferung werden nach der Bestellung von Cyberfish AG elektronisch erfasst. Die Lieferung erfolgt in jedem Fall unter Vorbehalt der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller. 
2.3 Die Lieferung erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. 
2.4 Die von Cyberfish AG angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von Cyberfish AG schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen Cyberfish AG in Verzug setzen. Nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist kann der Kunde von der betreffenden Bestellung zurücktreten. Cyberfish AG haftet für diesen Fall gegenüber dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfarlässige Vertragsverletzung von Cyberfish AG zurück zu führen ist. 
2.5 Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die Cyberfish AG keinen Einfluss hat, wie z. B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist Cyberfish AG berechtigt, die Bestellung zu annullieren. 
2.6 Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder Annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit Cyberfish AG. Kosten, die bereits entstanden sind, kann Cyberfish AG dem Kunden belasten. 

3. Abnahmen und Prüfung 
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von Cyberfish AG gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung bzw. Abholung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 7 Tage nach Anlieferung bzw. Abholung, Cyberfish AG schriftlich bekannt zu geben. 
3.2 Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar. 

4. Übergang von Nutzen und Gefahr 
4.1 Mit der Übergabe der gelieferten Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über. 

5. Rücksendung von Produkten 

5.1 Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von Cyberfish AG und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler- / Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. Für Beschaffungsprodukte sowie für geöffnete Software ist eine Rücksendung ausgeschlossen. 
5.2 Cyberfish AG behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder fehlender Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Bei Rücksendung ohne Fehlerbeschreibung kann Cyberfish AG eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden (Mindestaufwand eine Stunde) durchführen. 
5.3 In jedem Fall gelten die von Cyberfish AG und vom Hersteller definierten Abläufe. 

6. Preise 
6.1 Die Endkundenpreise der Produkte und Dienstleistungen von Cyberfish AG verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF) oder in Euro (€), exkl. der schweizerischen Mehrwertsteuer (7.7%), ab dem Domizil der Cyberfish AG. Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung und Versand, Zustellung (Fracht /Transport), sowie vorgezogene Recyclinggebühren (SWICO) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Wo nicht anders vereinbart, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen. 
6.2 Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zum Zeitpunkt der elektronischen Erfassung der Bestellung durch Cyberfish AG berechnet. Soweit Cyberfish AG seitens der Hersteller bzw. Lieferanten die Zusicherung erhalten hat, Preissenkungen an die Kunden weiterzugeben, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe der Produkte. Dies gilt umgekehrt auch für den Fall von Preiserhöhungen durch die Hersteller bzw. Lieferanten. Im Übrigen kann Cyberfish AG  jederzeit Änderungen der Preisliste auch ohne Vorankündigung vornehmen.

 

7. Vertragsdauer
Miet- bzw. Serviceverträge verlängern sich automatisch um 12 Monate, wenn der Kunde nicht 90 Tage vor Vertragsende schriftlich per Brief kündigt.

 

8. Zahlungsbedingungen
8.1 Die Zahlungsbedingungen lauten: 20 Tage, netto
Miet- bzw. Servicegebühren sind im Voraus für die vereinbarte Vertragsdauer zu bezahlen.
Ohne anders lautende Vereinbarung gelten folgende Fälligkeiten für Akontozahlungen: 
• 50% bei Auftragserteilung
• 30% bei Lieferung
• 10% nach Abschluss der Installation
• 10% nach Übergabe der Anlagen oder Systeme
Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, verfallen alle Rechnungen der Cyberfish AG am zehnten (10) Tag nach Rechnungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Cyberfish AG kann auf die fälligen Rechnungen einen Verzugszins in der Höhe von 1% pro Monat geltend machen. 
Inkasso- und Mahnspesen gehen zu Lasten des Kunden.
8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Cyberfish AG ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden. 
8.3 Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von Cyberfish AG angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist Cyberfish AG berechtigt, alle weiteren Lieferungen oder Services an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist Cyberfish AG auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des OR vorzugehen. 
8.4 Alle Forderungen von Cyberfish AG einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen von Cyberfish AG nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von Cyberfish AG an seiner Liquidität-/ Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z. B. bei Beitreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, Cyberfish AG zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind. 
8.5 Auf Verlangen von Cyberfish AG tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von Cyberfish AG gelieferten Produkte zahlungshalber an Cyberfish AG ab (Art. 172 OR). 

9. Verrechnung /Retentionsrecht 
9.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Cyberfish AG zu verrechnen. 
9.2 Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen der Cyberfish AG ist vollumfänglich wegbedungen. 
9.3 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet, unabhängig davon, ob er die Produkte im Rahmen des Weiterverkaufes bei seinem Endkunden anliefern, in Rechnung stellen oder einkassieren kann. 

10. Eigentumsvorbehalt 
10.1 Die von Cyberfish AG gelieferten Produkte bleiben im Eigentum der Cyberfish AG, bis Cyberfish AG den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Cyberfish AG ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen Cyberfish AG umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichts). 
10.2 Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von Cyberfish AG gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern. 

11. Wartungs- und Supportleistungen 
11.1 Wartungs-und Supportdienstleistungen sind im Produktpreis nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat gemäss den Ansätzen in der jeweiligen Preisliste bzw. gemäss besonderer Abmachung in Rechnung gestellt. Supportleistungen, z. B. bei Störungen oder Problemen, sind vom Kunden immer im Cyberfish Ticketsystem zu erfassen. Jedes Ticket wird als Auftrag registriert und kann dem Kunden gegebenenfalls in Rechnung gestellt werden.

12. Garantie 
11.1 Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d. h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Cyberfish AG keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt. 
12.2 Die Gewährleistung von Cyberfish AG für die von ihr gelieferten Produkte richtet sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers / Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber Cyberfish AG und dem Hersteller / Lieferanten. Die einzige Pflicht von Cyberfish AG besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller / Lieferanten an den Kunden abzutreten. 
12.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers / Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten / mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben. 
12.4 Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung Cyberfish AG schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt: unzulängliche Wartung; Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften; zweckwidrige Benutzung der Produkte; Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör; natürliche Abnutzung; Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung; Modifikationen oder Reparaturversuche; äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z. B
Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden), sowie andere Gründe, welche weder von Cyberfish AG noch vom Hersteller/ Lieferanten zu vertreten sind. Vom Hersteller / Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch Cyberfish AG auf Kosten des Kunden. 
12.5 In jedem Falle muss sich der Kunde an die von Cyberfish AG bzw. vom jeweiligen Hersteller/ Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen halten. 
12.6 Bei einem Garantiefall, fallen sämtliche Versandkosten zu Lasten des Kunden. Cyberfish AG übernimmt keine Versandgebühren für Garantiefälle. 

13. Haftung 
13.1 Cyberfish AG haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobes Verschulden von Cyberfish AG oder den von Cyberfish AG beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung / Dienstleistung beschränkt. 
13.2 Jede weitergehende Haftung von Cyberfish AG, deren Hilfspersonen und der von Cyberfish AG beauftragten Dritten, ist für Schäden aller Art ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, Schäden an Material oder Personen, die durch den Ausfall einer Dienstleistung von Cyberfish AG entstanden sind, sowie andere indirekte oder Folgeschäden. 
13.3 Cyberfish AG verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller / Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten. 

14. Patente und andere Schutzrechte 
14.1 Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte bzw. Produkte aus deren Betrieb, so wird der Kunde Cyberfish AG schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. Cyberfish AG wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet Cyberfish AG gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche. 

15. Wiederausfuhr 
15.1 Die von Cyberfish AG vertriebenen Produkte unterliegen den US- und schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte, um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen. 
 
16. Software-Programme 
16.1 Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend die von Cyberfish AG gelieferten Software-Produkte, Programme, Handbücher und andere Unterlagen, richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers, welche insbesondere im Software-Lizenzvertrag zwischen Software-Hersteller und Benutzer / Endkunde enthalten sind. 
16.2 Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Software-Produkte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Software-Herstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen. 

17. Hersteller-Reporting, Datenschutz 
17.1 Der Kunde ist einverstanden, dass Cyberfish AG kundenbezogene aber ausschliesslich administrative Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und dem von Cyberfish AG beauftragten Kreditunternehmen bekannt gibt. 

18. Übertragung 
18.1 Rechte und / oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Cyberfish AG übertragen werden. 

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 
19.1 Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere das Wiener UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf. 
19.2 Der Gerichtsstand für alle aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich am Sitz der Cyberfish AG. Cyberfish AG ist berechtigt, den Kunden auch an anderen ordentlichen Gerichtsständen zu belangen. 

Wollerau, 1. Januar 2020

 

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